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Kostenexplosion auch beim Kanalbau

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Wenn man sich die außerplanmäßigen Kostenüberschreitungen für das Jahr 2014 detailliert anschaut, fallen einem Überschreitungen bei ganzen 69 Kanalbaumaßnahmen auf. Satte 6,2 Millionen Euro mussten mehr als geplant aufgewendet werden. Außerplanmäßige Kostenüberschreitungen kommen somit in diesem Bereich nicht nur in Ausnahmefällen, sondern offenbar in der Regel vor. Für eine sachgerechte städtische Kostenplanung ist es aber erforderlich, dass sich im Regelfall die kalkulierten Kosten im Wesentlichen mit den tatsächlichen Kosten der städtischen Bauprojekte decken.

Es kann nicht sein, dass man am Ende regelmäßig ‚hinzubuttern muss‘. An einigen Stellen wird diesbezüglich wohl das Projekt- und Kostencontrolling versagt haben. Es muss eine Überprüfung dieser Maßnahmen erreicht werden. Das Rechnungsprüfungsamt sollte sich die Vorgänge einmal ganz genau anschauen und die Ursachen für die Kostenüberschreitungen feststellen. Man muss dabei nicht einfach über vergossene Milch meckern, sondern einen konstruktiv-kritischen Umgang mit den Kostenüberschreitungen herbeiführen. Stellt das Rechnungsprüfungsamt vermeid- oder vorhersehbare Kosten fest, sollte sich die Fachverwaltung Gedanken darüber machen, wie die Planungen der städtischen Bauprojekte in Zukunft verbessert werden können. Insbesondere das Projekt- und Kostencontrolling sowie die Projektsteuerung hat deutlich Luft nach oben. Ziel muss es sein, durch eine verbesserte Planung die Anzahl der außerplanmäßigen Nachbewilligungen deutlich zu drücken.

Bei der Projektsteuerung und -controlling besteht in Bochum nicht nur beim Kanalbau dringender Verbesserungsbedarf, sondern auch beim Hoch- und Straßenbau. Dies zeigen unter anderem die Projekte Musikzentrum, Platz des europäischen Versprechens, Parkhaus Jahrhunderthalle, Von-Waldthausen-Brücke, Hans-Böckler Realschule, Neues Gymnasium und die Mensaneubauten. Beim Musikzentrum wie auch bei der Hans-Böckler Realschule und dem Neuem Gymnasium hatten SPD und Grüne zuletzt eine Suche nach den Ursachen für die systematischen Kostenüberschreitungen abgeschmettert. Rot-Grün muss diesbezüglich endlich ihre Blockadementalität aufgeben. Die Politik ist in der Verantwortung, den nötigen Willen und den angebrachten Biss zu liefern, um den Weg für die Etablierung wirksamer Handlungsmechanismen zur Vermeidung regelmäßiger Kostenexplosionen einzuschlagen. Die Fraktion FDP & STADTGESTALTER stellt zur nächsten Ratssitzung einen Antrag zur Überprüfung der Kanalbaumaßnahmen.

„Platz des europäischen Versprechens“ sollte in Steuerzahler-Gedenkplatz umbenannt werden

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Das Projekt ‚Platz des europäischen Versprechens‘ an der Christuskirche sollte eigentlich als krönender Abschluss des Kulturhauptstadtjahres 2010 eröffnet werden. Aus der Krönungszeremonie ist bekanntlich nichts geworden und erst jetzt findet die unendliche Geschichte um den Platz ihren traurigen Schlusspunkt. Dabei ist der Gedanke, der hinter der künstlerischen Idee steckt ein durchweg positiver.

Über 14.000 Menschen haben ihren Namen als Versprechen an Europa in Steintafeln für die Gestaltung des Platzes meißeln lassen. Die ellenlange Posse um die Fertigstellung des Platzes und die exorbitante Kostenexplosion wird den Namen der Menschen und ihrer Versprechen an Europa hingegen nicht mehr gerecht. Das Projekt gipfelte letztlich in einer erschreckenden Kostenexplosion auf 3,35 Millionen Euro und kommt den Bürgerinnen und Bürger damit um ein Vielfaches teurer als die ursprünglich veranschlagten 960.000 Euro. Die Verweise darauf, dass man doch Fördergelder von anderen politischen Ebenen erhalten habe, kann man so nicht gelten lassen. Auch diese Mittel kommen letztlich aus den Taschen der Steuerzahler. Der ‚Platz des europäischen Versprechens‘ war eine schöne Idee, die sich nun aber leider zusammen mit dem Musikzentrum in die lange Liste von Bochumer Kostenüberschreitungen eingetragen hat. Jetzt macht ein Bochumer Innungsmeister, der einen prüfenden Blick auf den Platz geworfen hat, den Damen und Herren in der Verwaltung auch noch klar, dass die Handwerksarbeiten von der beauftragten Firma nicht sachgerecht ausgeführt wurden. Er kritisiert die Stadt darin, dass es offensichtlich keine fachgerechte Bauaufsicht gab.

Auch kritisiert der Innungsmeister, dass keine Ausschreibung der Arbeiten zur Erstellung und Beschriftung der Namensplatten erfolgt sei. Die Verwaltung begründete die freihändige Vergabe des Auftrags zur Erstellung der Platten damals insbesondere damit, dass aufgrund der notwendigen Plattengröße nur ein Steinbruch in Armenien in Frage käme, was auch durch ein Ingenieurbüro bestätigt worden sei (Bericht des RPA). Jetzt zeigt sich, dass einige Namensplatten nicht aus drei großen Stücken sondern aus vier kleineren Stücken bestehen.

Angesichts der rausgeschleuderten Gelder und der mal wieder fehlenden fachlichen Bauaufsicht (auch das Musikzentrum weist grobe handwerkliche Fehler an der Fassade auf) wäre ‚Steuerzahler-Gedenk-Platz´ mittlerweile ein wohl passenderer Name. Dieses ‚Mahnmal‘ erinnert die Verwaltung daran, unbedingt ein besseres Kosten- und Projektcontrolling zu installieren. Der Platz ist nunmehr auch zu einem Mahnmal städtischer Verschwendung geworden. Es fehlt allerdings eine Platte mit denjenigen, die für das Kostendebakel verantwortlich sind. An dem Platz sollte die Politik der Stadt einmal im Jahr zusammen kommen und den von der Stadt verschwendeten Millionen und der ausufernden städtischen Verschuldung gedenken.

 

5,5 Millionen Euro für verschimmelte Akten

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Feuchte Keller, das weiß jeder Privatmann, eignen sich einfach nicht, um dort Dokumente für eine lange Zeit zu lagern. Auch der Stadt ist diese Problematik bekannt. Anders als ein Privatmann blieb die Verwaltung allerdings lange Zeit untätig. Mittlerweile haben sich 3000 Quadratmeter verschimmelte Akten im Bochumer Rathauskeller aufgetürmt. Plötzlich verfällt die Stadtverwaltung aber in einen kopf- und konzeptlosen Aktionismus und will so schnell wie möglich 3.500qm im BP-Gebäude an der Wittener Straße anmieten – und ignoriert ein um die hälfte günstigeres Angebot.

Es geht um 3,5 Millionen Euro. Auch für die Bochumer Verwaltung sind das keine Peanuts. So viel Geld will die Stadt für 3500 qm Fläche im BP-Gebäude auf zehn Jahre an Miete bezahlen. Klar ist nur, dass die Akten aus dem Keller raus müssen und dekontaminiert werden müssen. Was noch nicht klar ist: Wie viel Flächen braucht man eigentlich für wie lange, um die verschimmelten Akten zu reinigen und unterzubringen. Auf den ersten Blick scheinen die Zahlen ja zusammen zu passen: Dort liegen 3000 qm verschimmelte Akten und dort möchte man 3500 qm Flächen anmieten. Die Verwaltung sollte trotzdem noch mal den Taschenrechner herausholen und nachrechnen. Laut der Archivierungsrichtlinie NRW benötigt die Stadt nämlich maximal 600 qm Flächen für die Lagerung der 3000 qmverschimmelten Akten. Schließlich werden diese ja in Regalen übereinander gestapelt und nehmen so weniger Platz weg. Was die Stadt nun mit den restlichen und nutzlosen 2900qm machen will, bleibt nebulös. Ebenso bleiben andere Varianten ungeprüft. Digitalisierung der Akten? Man kann nicht einmal Auskunft geben, welche Akten aus juristischen Gründen materiell erhalten bleiben müssen und welche digitalisiert und dann vernichtet werden können. Dienstleister, die Akten lagern und bei Bedarf zu Verfügung stellen? Wurde nicht ernsthaft in Erwägung gezogen. Andere, wohlmöglich stadteigene Immobilien? Nicht zu finden. Bei 3500 qm mag das sein, aber die tatsächlich benötigten 600qm Fläche sollten „kein Ding der Unmöglichkeit sein“.

Bei so vielen zugehaltenen Ohren und zugekniffenen Augen drängt sich der Verdacht auf, dass die ganze Akten-Problematik nur ein willkommener vorgeschobener Grund ist, eine Anmietung von Flächen in der BP Immobilie zu rechtfertigen. BP wollte Ende 2014 aufgrund des beabsichtigten Personalabbaus von 1.200 auf 800 Mitarbeiter einen Teil seiner Räumlichkeiten loswerden, um Mietzahlungen an den Immobilieneigentümer zu sparen. Dieser fand das natürlich nicht so gut, denn einen neuen Teilmieter zu finden, das hätte sich angesichts der verschachtelten Gebäudestruktur als sehr schwierig dargestellt. Hier kommt die Stadt Bochum ins Spiel. Diese versprach als Mieter einzuspringen, damit der auslaufende Mietvertrag der BP verlängert wird und der Standort erhalten bleibt. Ist das hilfreich? Vielleicht. Allerdings misst die Stadt Bochum dann mit zweierlei Maß. Bei einem Handwerksmeister wäre die Stadt nicht bereit, einzuspringen und eine seiner Garagen anzumieten. Aber auch dort geht es um Arbeitsplätze. In Summe genommen schultern kleine und mittelständische Unternehmen sogar die größere Anzahl an Arbeitsplätzen. Besser man senkt die Gewerbesteuer. Damit hilft man großen wie kleinen Unternehmen am besten.

Besonders skandalös wird es aber jetzt: Der Verwaltung liegt ein Angebot zur Unterbringung der Akten vor, das dem Steuerzahler nur die Hälfte kosten würde. Was nun? Offensichtlich ignoriert die Verwaltung aber diese Möglichkeit. Die Ratsfraktion FDP & DIE STADTGESTALTER hat im Haupt- und Finanzausschuss des Rates am 10.12.2015 beantragt, dass erst über eine Anmietung von Lagerflächen nachgedacht wird, wenn ein schlüssiges Archivierungskonzept vorliegt und insbesondere der Bedarf an dauerhaft benötigter Lagerfläche klar ist.

Übrigens: Die Säuberung der Akten wird noch mal 2 Millionen Euro kosten. In Summe geht es um 5,5 Millionen Euro. Für verschimmeltes Papier.

Steag muss Finger von der ostdeutschen Braunkohle lassen.

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Das Interesse der Steag an dem ostdeutschen Braunkohlegeschäft des schwedischen Staatskonzerns Vattenfall wird konkreter. Nach der Ankündigung Vattenfalls, dass sie einen Verkauf erwägen, hat Steag sich die Unterlagen über die Kraftwerke und den Tagebau zuschicken lassen, um sich über einen Mitbewerber zu informieren. Offenbar ist doch echtes Interesse an der ostdeutschen Braunkohle gegeben. Befürchtungen aus dem Frühjahr 2015 haben sich damit jetzt trotz allen wortreichen Dementis bestätigt. Selbst in der letzten Ratssitzung hatte der Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum, Dietmar Spohn, noch verkündet, dass die Steag ‚offiziell‘ keine Übernahmegespräche führen würde. Mittlerweile kann man sich nicht mehr herausreden, es ist offensichtlich, dass die Übernahmepläne der Steag weitaus konkreter sind.

Die Steag-Geschäftsführung prüft derzeit intensiv die Unterlagen von Vattenfall. Man wolle sich die Zeit nehmen, um das Geschäft unternehmerisch und fiskalisch zu prüfen. Auch der weltweit größte Finanzinvestor für Infrastruktur, die Macquarie Group Limited mit Sitz in Sydney, hat bereits bei der Steag angefragt, ob sie Interesse an einem gemeinsamen Engagement bei der Vattenfall-Sparte habe. Angeblich will die Steag ein Übernahmegeschäft nur anstreben, wenn es für den Konzern lohnend wäre. Vor einem solchen Geschäft kann man allerdings nur warnen.

Der endgültige Braunkohleausstieg ist in Deutschland nach dem jetzigen Stand nur noch eine Frage der Zeit. Die Risiken im Braunkohlegeschäft sind daher deutlich zu hoch. Egal, ob die Steag die ostdeutschen Braunkohlekraftwerke übernehmen oder nur betreiben würde, immer würde letztendlich die Stadt Bochum an den wirtschaftlichen Risiken des Braunkohlegeschäftes beteiligt sein. Aus den Millionenverlusten der städtischen Spekulationsgeschäfte u.a. beim Kraftwerksbau in Hamm-Uentrop und Lünen, sollte man aber doch mittlerweile gelernt haben. Weiteren derartigen finanziellen Abenteuern muss der Stadtrat eine klare Absage erteilen. Die Steag muss die Finger von der ostdeutschen Braunkohle lassen.

Bei Rot-Grün hingegen scheinen ja wohl Überlegungen zu wachsen, nur den Betrieb durch die Steag übernehmen zu lassen. Dies solle dann dem politischen Ziel dienen, den Ausstieg aus der Braunkohle zu begleiten. Das kann aber doch wohl nicht Aufgabe eines Konsortiums kommunaler Stadtwerke sein. Die Stadt hat die Daseinsvorsorge im Energiebereich sicherzustellen. Mit der Aufgabe eines Energieträgers hat Bochum nichts zu tun, das ist keine städtische Aufgabe und kommt daher für uns nicht in Frage. Zudem hat man gesehen, dass sich die Steag um politische Maßgaben für Handeln ohnehin nur wenig schert. Obwohl man den ökologischen Umbau, mehr kommunale Kontrolle und die Suche nach einem strategischen Partner im Bochumer Rat beschlossen hat, ist seit Jahren dazu nichts geschehen.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ lehnt jegliche Beteiligung der Steag an der ostdeutschen Braunkohle ab. Das sollte auch der Bochumer Rat in der nächsten Sitzung klar signalisieren. Da die Steag bereits Unterlagen sichtet, kann jetzt die Devise nur lauten: „Nur gucken, nicht anfassen!“

Seilbahnlinien für Bochumer ÖPNV-Bedarfsplanung beantragt

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Was für manchen vielleicht noch wie eine Utopie klingt, ist heutzutage schon lange kein Hexenwerk mehr. In vielen Städten vertraut man bereits auf urbane Seilbahnen, die immer auch einen Imagegewinn ausmachen. Der Grund liegt auf der Hand: Eine Seilbahnlinie ist erheblich günstiger als der Ausbau der Stadtbahn und dabei mit einer Quote von 90% genauso förderungsfähig. Die beiden führenden Seilbahnhersteller waren in Bochum und bestätigten die grundsätzliche technische Machbarkeit. 

Bis zum Ende dieses Jahres muss die Stadt Maßnahmen zur ÖPNV-Bedarfsplanung an das Land NRW melden. Dies ist die Gelegenheit, neue Wege für Bochum zu erschließen und die vorhandenen Verkehrsträger durch ein Seilbahnnetz sinnvoll zu ergänzen. An vielen Stellen schließt eine Seilbahn die von der Stadt gesehenen Infrastrukturlücken einfacher, schneller und vor allem kostengünstiger. Im Gegensatz zu Bus und Bahn bietet eine Seilbahn eine schnelle Punkt-zu-Punkt-Verbindung, die starkfrequentierte Standorte in Bochum direkt vernetzt. Drei Linien könnten Hot-Spots im Bochumer Stadtgebiet verbinden.

Mögliches Seilbahnnetz für Bochum (rote Linien)
Mögliches Seilbahnnetz für Bochum (rote Linien)

Eine Linie soll den Ruhr-Park mit der Bochumer Innenstadt ver­bin­den. Hier würde sich die Zeit für den Weg mehr als halbieren und von bisher langen 21 Minuten mit dem Bus auf kurze 10 Minuten sinken. Auch eine Verlängerung der Straßenbahnlinie, wie sie die Stadt vorschlägt, könnte hier mit 16 Minuten Reisezeit einfach nicht mithalten. Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Verbindung, die Besucher des Ruhrparks, die dort bequem und kostenfrei parken können, von Harpen in die Innenstadt hineinführt. Satte 75% der Besucher des Ruhrparks kom­men von Auswärts und würden sich ohne Seilbahn wohl nie in die City verirren. Eins ist klar: Mit einer Bahnlinie, die an ‚jeder Milchkanne‘ hält, würde man keine neue Kaufkraft in die Innenstadt locken.

Eine weitere Linie in Bochum eignet sich hervorragend für den Einsatz einer Seilbahn. Die U35, die Ruhr-Universität und Hauptbahnhof verbindet, ächzt seit Langem unter den hohen Fahrgastzahlen. Eine Kapazitätserweiterung dieser Stadtbahnlinie, die an ihre Grenzen stößt, ist unter wirtschaftlichen Aspekten in keinem Fall darstellbar. Die Seilbahn entlastet die U35 und sorgt für eine schnelle und metropolgerechte Anbindung der Ruhr-Universität an die Innenstadt. Selbst der Fußweg auf dem Unigelände würde entfallen: Die Seilbahn könnte direkt am Forum vor dem Audimax einschweben. Als besonderes Highlight lässt sich hier mühelos das neue Gewerbegebiet auf der Opel­fläche anbinden. Um dort, wie geplant, wissensbasierte Unternehmen anzusiedeln, ist eine solche schnelle und umsteigefreie Verbindung zu RUB und Hochschule eine wichtige Voraussetzung. Auch eine Verlängerung zum Freizeit-Hot-Spot Kemnader See ist bei dieser Linie einfach möglich. Eine Seilbahnverbindung von RUB über Hochschule und Hustadt bis zur Unterstraße wäre dazu nicht nur direkter und schneller, sondern auch nur halb so teuer wie die geplante Verlägerung der Stadtbahn in diese Richtung.

Die Institutionen der Stadtgesellschaft haben bereits in Gesprächen ihr Interesse an der Idee bekundet. Das Cityforum mit den dort vertretenen Werbegemeinschaften der Innenstadt, die Industrie- und Handelskammer, Bochum-Marketing, der Einzelhandelsverband, die städtische Entwicklungsgesellschaft EGR, die Gesellschaft Opel-Perspektive 2022, der Ruhr-Park, der Vorstand des VRR, das Verkehrsministerium NRW und die Ruhr-Uni haben bereits positive Resonanz gegeben. Jetzt liegt es an den Kommunalpolitikern, den Weg für die Seilbahn frei zu machen. Am 17.12.2015 beantragt die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ die Aufnahme eines Seilbahnnetzes in den Bochumer ÖPNV-Bedarfsplan. Dann wird man sehen, wie viele Ratsmitglieder dieser innovativer Idee eine Chance gebenn

Ohne Neukonzeption wird Freizeitgesellschaft ein Fass ohne Boden bleiben.

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Die Idee, die Freizeit- und Revierparkgesellschaften der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) zu verschmelzen, ist so alt wie Methusalem. Seit Jahren wird diese Entscheidung vor sich hergeschoben. Jetzt scheint man endlich in die Pötte zu kommen. Die Neuorganisation ist längst überfällig, da alle Gesellschaften mit strukturellen Defiziten zu kämpfen haben.

Der RVR betreibt derzeit fünf Freizeit- und Revierparkgesellschaften. Die Revierpark-Gesellschaften Mattlerbusch, Vonderort, Nienhausen, Gysenberg sowie die Freizeitzentrum Kemnade GmbH sollen nun zur neuen „Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR mbH)“ zusammengeführt werden. Zu den Vorteilen und Potentialen einer solchen Verschmelzung gehören u. a. die Professionalisierung der Geschäftsführung, die Reduktion der administrativen Kosten, eine höhere Transparenz, Effizienz, Ausnutzung von Synergien sowie bessere Chancen, Fördergelder zu akquirieren.

Bei der organisatorischen Zusammenführung der seit Jahren verlustbringenden Freizeitgesellschaften darf man jedoch nicht stehen bleiben. Sie wird nämlich nicht ausreichen, damit die einzelnen Standorte wieder attraktiv werden. So ist die Besucherzahl in den letzten 10 Jahren bis Ende 2014 im witterungsunabhängigen Bereich um 18,5 % gesunken. Ohne inhaltliche Neuausrichtung wird sich dieser Trend fortsetzen und die Defizite steigen weiter an.

Die neue Freizeitgesellschaft braucht dringend ein detailliertes Konzept zur zukunftsorientierten Neuausrichtung der Angebotspalette der verschmolzenen Freizeitgesellschaften an den jeweiligen Standorten sowie darauf abgestimmte Wirtschaftspläne für die Jahre 2017 ff., die neben den positiven Auswirkungen auf die Besucherzahlen insbesondere auch die dafür notwendigen Investitionen beinhalten sollen. Nachdem die Stadträte der beteiligten Kommunen – in Bochum ist die Ratsentscheidung für den 17.12.2015 vorgesehen – grünes Licht für den Verschmelzungsprozess gegeben haben, muss der RVR die entsprechenden Weichen für eine Neukonzeption stellen.

Die einzelnen Standorte müssen sich nach einer Neuausrichtung voneinander unterscheiden und bedarfsgerechte Schwerpunkte etablieren. Schließlich funktioniert es nicht, wenn es alle paar Kilometer das gleiche Angebot gibt und gleichzeitig alle Revierparks überleben wollen. Dafür reichen die rückläufigen Besucherzahlen einfach nicht aus. Sollte dieses Konzept nicht kommen, werden die Revierparks auch nach der Verschmelzung ein Fass ohne Boden bleiben.

Privatisierung der Wochenmärkte: Ja, aber nicht so!

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Endlich bewegt sich in Bochum etwas beim Thema Wochenmärkte. Eigentlich wurde schon viel zu viel Zeit verspielt, denn Vielerorts befindet sich der klassische Wochenmarkt bereits auf dem absteigenden Ast. Es gilt, dieser traurigen Entwicklung Einhalt zu gebieten, denn ein Wochenmarkt erfüllt gerade in seinem Stadtteil vor allem auch soziale Funktionen. Bislang veranstaltet und organisiert das Ordnungsamt die 13 Bochumer Wochenmärkte. Jetzt sollen diese in eine private Hand überführt werden. Doch wie es aussieht, denkt die Stadt auch hier wieder zu kurz.

Man löst die Probleme der Wochenmärkte in Bochum nicht, wenn man das Ordnungsamt als Organisator und Veranstalter gegen eine Monopolstellung eines Privatanbieters austauscht. Nicht die privatrechtliche Form sorgt für Verbesserungen, sondern der Wettbewerb um die besten Ideen liefert das beste Ergebnis für die Bürgerinnen und Bürger. Im schlimmsten Fall übernimmt nachher eine städtische Tochter die Aufgaben des Ordnungsamtes und alles bleibt, bis auf kleiner Veränderungen, wie es ist. Im Wettbewerb hingegen müsste jeder Anbieter dynamischer auftreten, was auch die Kosten für die Markhändler senken könnte. SPD und Grüne wollen dies noch weiter einschränken, in dem sie vorschreiben wollen, dass die Reinigung weiterhin vom städtischen Unternehmen USB ausgeführt werden soll. Besser wäre es, wenn der jeweilige private auch diesbezüglich im Interesse der Markthändler und Kundinnen und Kunden selbst entscheiden kann, wie er dies lösen möchte.

Eine vernünftige Lösung wäre eine offene Ausschreibung, bei der nicht nur ein alleiniger Anbieter, sondern unterschiedliche private Interessenten einen Zuschlag für unterschiedliche Standorte erhalten können. In diesem Verfahren auch die privaten Initiativen vor Ort, wie lokale Werbegemeinschaften, stärken. Diese sollen weiterhin die Möglichkeit haben, bei sich vor Ort Märkte zu organisieren. Die Ideen der Kaufleute und der Bürgerinnen und Bürger in den Stadtteilen dürfen nicht vergessen oder gar bewusst abgeschnitten werden. Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ stellt dazu in der nächsten Ratssitzung am 17.12.2015 einen entsprechenden Antrag.

Damit die Bochumer Märkte bestehen können, müssen diese insgesamt lebendiger werden. Gastronomische Elemente, Unterhaltung von Kindern und interessante Aktionen machen den Bummel über den Wochenmarkt attraktiv. Dabei kann auch bewusst der nostalgische Charme der Märkte unterstrichen werden. Jeder Markt sollte sein eigenes Profil entwickeln können. Lebensmittel lassen sich heute 24 Stunden non-stop bestellen und sogar von den einen auf den anderen Tag direkt nach Hause liefern lassen. Bei uns in Bochum werden die Wochenmärkte bis auf zwei Ausnahmen, die allerdings auch nur eine Stunde länger auf geöffnet haben. bereits um 13 Uhr beendet. Die Märkte müssen zeitlich flexibler werden, wenn sie bestehen wollen. Aber auch weitergehende Konzepte wären sinnvoll. Eine echte Markthalle würde einen besonderen Impuls geben, ein Alleinstellungsmerkmal bieten und die Lebensqualität der Menschen verbessern.

Die Life GmbH und Lichtenberger müssen liefern

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Mit Verwunderung werden die neuen Einlassungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Dr. Peter Reinirkens hinsichtlich der Auslandsmaßnahmen für Jugendliche und der Life GmbH aufgenommen. In der Presse wird er mit den Worten zitiert, dass der Geschäftsführer der Life GmbH; Gerhard Lichtenberger, in der SPD-Ratsfraktion „angedeutet“ habe, dass „er fündig geworden ist, was die betreffenden Unterlagen zur Qualifikation eines früheren Mitarbeiters betrifft“. Das hört sich zunächst alles ganz harmlos an – Mit Blick auf den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes sieht man aber, dass es um mehr geht.

Wenn man den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes liest und die Sitzung des Rechnungsprüfungsamtes verfolgt hat, weiß man, dass es nicht darum geht, dass nur einfach Unterlage nicht gefunden worden. Vielmehr hat sich die Life GmbH mit anwaltlichen Schreiben geweigert, der Aufforderung des Jugendamtes nachzukommen, die Qualifikation eines Betreuers im Ausland nachzuweisen. Fadenscheinig zog sich die Life GmbH auf datenschutzrechtliche Bedenken zurück. Da es dazu offenbar umfängliche Korrespondenz zwischen Jugendamt und Life gibt, ist längst die Zeit gekommen, um nicht nur wohlmeinende Ratschläge, wie sie durch die SPD-Ratsfraktion unterbreitet werden, zu geben, sondern einfach Tacheles zu reden und klare Forderungen zu stellen. Die Life GmbH und Lichtenberger müssen endlich liefern. Wenn die Qualifikation eines Betreuers trotz Aufforderung durch das Jugendamt nicht nachgewiesen wird, muss es Konsequenzen haben, mindestens die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Life muss dann vollständig beendet werden.

Das Vorgehen der SPD-Fraktion ist nicht ganz nachvollziehbar. Im Rechnungsprüfungsausschuss kam seitens der SPD ja noch das überraschende Bekenntnis, dass Gerhard Lichtenberger trotz offenkundiger Befangenheit nicht nur Hintergrundinformationen in der Sache gebe, sondern auch in der Sache weiterhin die Entscheidungsfindung der Fraktion mitgestalte. Solange nicht alle Vorgänge vollständig geklärt sind, verbietet sich so etwas eigentlich. „Es drängt sich schon der Eindruck auf, dass hier persönliche Verflechtungen so stark sind, dass selbst über unzweifelhaft kritikwürdige Punkte großzügig hinweggeschaut und eher butterwich agiert wird.

Auch in anderer Hinsicht gibt es in der Sache noch Klärungsbedarf. Dolf Mehring hat als Leiter des Jugendamtes in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses betont, dass die Life GmbH wie jeder andere Träger behandelt worden wäre. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes führt aber aus, dass Auslandsmaßnahmen gemäß Dienstanweisung vorrangig Träger aus Bochum erbringen sollten. Allerdings gibt es in Bochum für Auslandsmaßnahmen ausschließlich die Life GmbH. Da wird man nur schwerlich von einer Gleichbehandlung reden können, das ist vielmehr die Bevorzugung einer einzelnen Firma. Diese Regelung muss in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie kritisch hinterfragt werden. Aus Sicht der Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER darf für die Auswahl eines Trägers nicht der Sitz des Trägers entscheidend sein. Allein auf die Eignung des Trägers, für die Kinder und Jugendlichen eine passgenaue und qualitätsvolle Maßnahme anbieten zu können, darf es ankommen.

 

Schwere Versäumnisse bei Auslandsmaßnahmen für Jugendliche zügig beheben!

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In den Medien wurde bereits in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv über Ungereimtheiten in den pädagogischen Auslandsmaßnahmen für Jugendliche im Ruhrgebiet berichtet. Im Zentrum steht dabei die Life GmbH aus Bochum. Bislang galt, dass es sich zwar um eine Bochumer Firma handele, aber alle Ungereimtheiten in den Jugendämtern anderer Städte vorgefallen seien. Ein Sonderbericht des Rechnungsprüfungsamtes zeigt nun aber auch schwere Versäumnisse im Bochumer Jugendamt auf.

Der nun veröffentlichte Sonderbericht zeigt Versäumnisse im Jugendamt auf, die beim sensiblen Thema der individualpädagogischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen einfach nicht auftreten dürfen. Es ist nicht durchgängig sauber gearbeitet worden. Daher hat das Rechnungsprüfungsamt dem Jugendamt auch etliche Handlungsempfehlungen ins Stammbuch geschrieben. So fehlt es an vielen Stellen an nachvollziehbaren Dokumentationen. Sowohl Abweichungen von der gültigen Dienstanweisung als auch vom Zeitablauf für Hilfeplangespräche sind nur teilweise oder gar nicht dokumentiert. Vor allem wird anhand der Akten nicht deutlich, welche Kriterien, die zur Auswahl einer bestimmten Hilfe und der Auswahl des Trägers erfolgten, angelegt wurden. Es bleibt auch offen, wie die Qualitätsbeurteilung vorgenommen wurde, ob wirtschaftliche Aspekte hinreichend beachtet wurden und warum man sich letztendlich für das ausgewählte Angebot entschieden hat. Das muss sich dringend ändern. Denn ohne ausreichende Dokumentationen wird es nur unnötig erschwert, Vorgänge an andere Sachbearbeiter zu übergeben oder Entscheidungen nachzuvollziehen und zu überprüfen.

Anhand des Berichts wird deutlich, dass die Life Jugendhilfe GmbH von der Praxis in Bochum an einigen Stellen deutlich profitiert hat. Auslandsmaßnahmen sollten gemäß Dienstanweisung vorrangig Träger aus Bochum erbringen. Allerdings gibt es in Bochum für Auslandsmaßnahmen ausschließlich die Life GmbH. Diese Bevorzugung von Bochumer Trägern, die letztendlich die Bevorzugung einer einzelnen Firma bedeutet, muss abgeschafft werden. Entscheidend für die Auswahl des Trägers darf nicht der Sitz des Trägers, sondern allein die Eignung des Trägers, für die Kinder und Jugendlichen eine passgenaue und qualitätsvolle Maßnahme anbieten zu können.

Auch bei der Praxis bei den Entgeltvereinbarungen deutet der Bericht eine Bevorzugung der Life GmbH an. Bei auswärtigen Trägern wurden die Entgelte Einzelfall bezogen, Projektstellen bezogen oder unter Zugrundelegung eines Maßnahmentyps vereinbart. Die Entgeltvereinbarungen für in- und ausländische Projekte der Life GmbH hingegen erfolgten weder einzelfall- noch projektstellenbezogen. Bei den vereinbarten Tagessätzen galten sowohl für Projekte mit intensivpädagogischen Einzelbetreuung im Inland als auch für Projekte im Ausland. Es erfolgte keine Differenzierung nach Projektstellen oder deren Lage. Eine Krankenschwester in Ungarn muss kalkulatorisch aber sicherlich anders behandelt werden als eine studierte Sozialpsychologin in Deutschland. Bei von den Trägern vorgelegten Kalkulationen muss das Jugendamt also kritischer herangehen und auch die Schlüssigkeit von Einzelpositionen überprüfen und hinterfragen.

Fehlende Prüfung der Qualifikation des Betreuungspersonals

Insbesondere macht uns die fehlende Prüfung der Qualifikation des eingesetzten Betreuungspersonals, die in keinem Fall erfolgte, große Sorge. In einem Life-Fall wurden im Verlauf der Maßnahme Gründe bekannt, um an der Zuverlässigkeit eines Betreuers zu zweifeln, sodass die Maßnahme schließlich beendet wurde. In einem anderen Fall lehnte die Firma ‚Life‘ einen geforderten Qualitätsnachweis eines Betreuers im Ausland anwaltlich mit Verweis auf die mit dem Jugendamt geschlossene Vereinbarung und den Datenschutz ab. Die fachliche Qualität der Betreuung für individualpädagogische Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen muss unserer Meinung nach aber zu jedem Zeitpunkt immer klar festgestellt und vor Beginn jeder Maßnahme kontrolliert werden. Alles andere ist verantwortungslos. Es kann nicht sein, dass das Jugendamt Verträge mit Trägern schließt, die eine Kontrolle unmöglich machen. In einem Fall erfolgte eine erst späte Mitteilung des Trägers zum Verdacht einer Kindeswohlgefährdung. Aufgrund der Vorkommnisse wurde die Maßnahme dann beendet.

Zwei Dinge muss das Jugendamt ohne weiteren Zeitverzug angehen: das angekündigte Qualitätsmanagement und eine nachhaltige Personalentwicklung im Bereich des Sozialen Dienstes“, so Haltt. „Für die Auslandsmaßnahmen wurden seit 2009 jährlich über 13 Mio. € ausgegeben. Sieben von elf untersuchten Maßnahmen wurden zudem abgebrochen. In den meisten Fällen entzogen sich die Jugendlichen weiteren inländischen Maßnahmen kurz nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland. Ohne ein intensives Controlling geht es einfach nicht. Auch hinsichtlich der Mitarbeitersituation müssen zügig Verbesserungen eintreten. Der Prüfbericht macht deutlich, dass es durch die Fluktuationen bei den Mitarbeitern zu Überlastungen gekommen ist. Wichtiges Fach- und Fallwissen darf durch Wechsel von Sachbearbeitern nicht verloren gehen.

Die Fraktion „FDP & DIE STADTGESTALTER“ stellt in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.11.2015 eine Anfrage zu den Konsequenzen aus dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes und wird auch in Rechnungsprüfungsausschuss am 27.11.2015 die Vorgänge noch einmal kritisch beleuchten.

Schandfleck Bochumer Fernbusbahnhof muss neu gestaltet werden

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Der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität der Stadt Bochum hat gestern die Planungen zum Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes beschlossen. Bis auf die AfD haben alle im Ausschuss vertretenen Parteien für die Umsetzung der Pläne gestimmt. Während der Sitzung wurden aber auch Stimmen laut, die sagten, dass der Fernbusbahnhof nicht vergessen werden darf. Dieser ist aktuell nämlich ein Schandfleck. Die Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER stellte dazu eine Anfrage.

Seit der Liberalisierung des Fernbusmarktes erfreut sich dieser einer immer weiter wachsenden Beliebtheit. Gerade viele Studierende nutzen die günstigen Verbindungen zwischen den Groß- und Studierendenstädte. Für Bochum als Großstadt der Metropolregion Ruhr mit seiner breiten Hochschullandschaft hat der Fernbusverkehr eine wichtige Stellung. Allerdings nutzen nicht nur Studierende, sondern auch viele Touristen und Geschäftsreisende die günstige neue Alternative.

Steigt man als Reisender am Fernbusbahnhof aus, zeigt sich einem Bochum direkt von seiner schlechtesten Seite. Unterhalb der Brücke an der Wittener Straße, nur wenige Meter vom ZOB und dem Hauptbahnhof entfernt, liegt der Fernbusbahnhof sehr lieblos, dunkel und verwahrlost dar. Es gibt kaum Aufenthaltsinfrastruktur und Beleuchtung. In den Abendstunden ist der Fernbusbahnhof für viele Menschen dazu unterhalb der Brücke ohne subjektive Schutz- und Fluchtmöglichkeiten ein Angstraum. Das Hochbeet zwischen ZOB und Fernbusbahnhof soll mit der neuen Planung für den Omnibusbahnhof entfallen, weil dort ein Müll- und Rattenproblem besteht. Ein herzliches Willkommen für Fernbusreisende in Bochum sieht definitiv anders aus.

Wer von Bochum aus mit dem Fernbus abreisen will, hat wegen der nicht vorhandenen Beschilderung Mühe, den Fernbusbahnhof zu finden. Muss man dort unter der Brücke auf seinen Bus warten, finden sich weder ausreichend Sitzgelegenheiten, Beleuchtung oder Hinweise auf Einkaufsmöglichkeiten für Getränke und Snacks. Sagen wir, wie es ist: Der Bochumer Fernbusbahnhof ist ein Schandfleck für unsere Stadt.

Die Fraktion FDP & DIE STADTGESTALTER nahm sich der Problematik an und stellte eine Anfrage, die Folgendes klären soll: Während der Umbauzeit des ZOB werden dessen Haltepunkte an die Ferdinandstraße verlegt. Die Erfahrungen aus dieser Verlegung könnten genutzt werden, um nach dem Umbau des ZOB hier einen neuen Standort für den Fernbusbahnhof zu finden. Falls dies nicht möglich ist, müssen andere Möglichkeiten geprüft werden. Bis dahin muss die Aufenthaltsqualität und das Erscheinungsbild des aktuellen Fernbusbahnhofes aber dringend erhöht werden. Mit Beleuchtung, Sitzgelegenheiten und eine ausreichende Beschilderung kann man erste Verbesserungen relativ einfach realisieren.